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09.04.2005, 00:40 Uhr
pg05thwadmin
machine admin Maschine
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löööl:
Auszug aus dem SchG:
§ 117 Einschränkung von Grundrechten: Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
jagudää - soll des heißen, dass die arme Schüler geschlagen werden dürfen ???
meine Fresse, was für eine Scheiße ...
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